Höhere Haftstrafe nach Revision für mutmaßlichen Vergewaltiger

Vor einem Jahr verurteilte ein Schwurgericht in Österreich einen 38jährigen wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft.

Der Mann soll im Sommer 2013 eine Gmundener Tanzlehrerin von einer Feier in einem Tennisclub bis zu ihrem Haus verfolgt, sie vergewaltigt und versucht haben zu ermorden. Erst zwei Tage später wurde sie schwer verletzt in ihrem Garten gefunden und ins Krankenhaus gebracht. Dort starb sie, ohne das Bewusstsein zurückerlangt zu haben.

Nach dem Urteil des Schwurgerichts ging der Mann, der von einvernehmlichen Sex nach einer Feier spricht, in Revision. Er will die Frau auch nicht geschlagen haben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof in der Revision das Urteil der Schwurgerichtskammer kassiert. Doch statt wie üblich die Strafe zu reduzieren, schenkte das Gericht dem Angeklagten noch einmal ordentlich ein:

Zwei Jahre zusätzlich, und somit 20 Jahre, darf sich der inzwischen 40jährige die österreichischen Gefängniszellen von innen anschauen. Nur dem Umstand, das er sich vor der Tat nichts habe zu schulden kommen lassen und er die Tat nicht geplant habe, hielt das Gericht laut Medienberichten davon ab, ihn für den Rest seines Lebens gesiebte Luft atmen zu lassen. Für das Gericht sei die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig.

Für den Angeklagten und den Verteidiger ist das Urteil natürlich ein herber Rückschlag. Sie wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Sollten sich die deutschen Gerichte, die in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nach einer Revision die von der vorherigen Instanz getätigten Urteil mehr oder minder drastisch nach unten korrigieren, daran nicht ein Beispiel nehmen? Egal ob es sich um Vergewaltigung oder andere Kapitalverbrechen handelt

Zumal vor allem im Bezug auf Vergewaltigung die meisten Opfer sich wegen der körperlichen Unterlegenheit nicht gegen die Täter wehren können.

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