Abmahnungen wegen pixelio-Bildern

Vor fast zwei Monaten schrieb ich darüber, das man von pixelio die Finger lassen soll, weil deren Bilder nur auf Webseiten nicht aber in den sozialen Netzwerken verwandt werden dürfen. Jetzt hat Gabi Schmidt ein weiteres Opfer gefunden.

[dropcap]W[/dropcap]er im Internet angebotene Bilder verwendet, lebt gefährlich. Das ist schon länger bekannt. Nicht ganz so bekannt ist wohl, das auch ebenso gefährlich lebt, wer kostenlose Bilder aus Bildersammlungen wie pixelio.de verwendet.

Ich jedenfalls bin erst durch Nachfrage bei dem genannten Dienst darauf gestoßen, das die dort angebotenen Bilder nur auf (eigenen) Webseiten Verwendung finden dürfen. Nicht benutzt werden dürfen die Fotos auf den sozialen Netzwerken.

Über tausend Euro für fehlende Namensnennung

Soll heißen: Auf Facebook und google+ dürfen diese Fotos nicht auftauchen. Das aber lässt sich meist schwerlich verhindern, da sich diese Netzwerke die in den Artikeln verwandten Bilder als eyecatcher ziehen.

Ich habe daraufhin sämtliche Fotos auf meinen Blogs gelöscht.

Nun schreibt mir ein Blogger-Kollege, den ich nach meinen neuen Informationen anschrieb, das genau das passiert ist, was ich mit der Weitergabe der Infos verhindern wollte: Ein Abmahnanwalt hat ihm gestern (angeblich) im Namen einer Gabi Schmidt eine Abmahnung wegen fehlender Namensnennung geschickt.

Er soll etwas mehr als 1.000 Euro für die fehlerhafte Verwendung der Fotos als Artikelbild zahlen.

Was davon zu halten ist, kann jeder für sich selbst entscheiden, nachdem er 'Gabi Schmidt pixelio' bei google eingegeben hat.

Fotografin verwendet geschützten Agentur-Namen

Denn dabei erfährt man auch, das diese angebliche Fotografin es mit dem Recht selbst nicht so genau zu nehmen scheint. Denn der Name s.media, unter dem sie auch auftreten soll, ist durch eine Agentur rechtlich geschützt.

Dieser Agentur aber ist eine Gabi Schmidt nicht bekannt.

In einem Artikel eines Anwalts zum Thema Gabi Schmidt kann man sogar lesen, das die Frau die Quadratur des Kreises erwartet.

Ihr Name soll nur in Verbindung mit der

Herstellung hochwertiger Fotografien

Quelle: ra-plutte.de

gebracht werden, als Abmahnerin will sie jedoch nicht in Erscheinung treten, bzw. nicht in entsprechenden Berichten erwähnt werden.

Wer aber - mehr oder weniger ahnungslose - Internetnutzer so auszunehmen versucht, wie die werte Dame es anscheinend schon seit Jahren tut um damit wohl ihren Lebensunterhalt zu verdienen, der darf sich nicht wundern, das der Name nicht (nur) mit positiven Attributen in Verbindung gebracht wird.

Wobei die Fotos, nach allem was man lesen kann, einem nicht unbedingt vom Sessel reißen sollen.

pixelio-Fotos nur auf der eigenen Webseite

Also daher noch einmal die eindringliche Warnung:

Wer Fotos von pixelio auf seinen Webseiten verwendet, sollte

a.) in (räumlicher) Nähe der Fotos eine Namensnennung des Fotografen platzieren - wobei räumliche Nähe nicht genau definiert ist. Es kann direkt unter dem Foto heißen, aber es könnte auch am Seitenende noch ausreichen. Gerichtlich ist das meines Wissens nach noch nicht eindeutig festgelegt worden.

b.) dafür sorge tragen, das die Fotos unter keinen Umständen in Verbindung mit dem Artikel, in dem sie bei Euch auf der Webseite auftauchen, in den sozialen Netzwerken Verbreitung finden.


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