Bislang war pixelio.de eine von mir häufig und gern genutzte Plattform, wenn es um Artikelbilder für diesen Blog bzw. meine Blogs ging. Wie gesagt bislang. Denn Dank eines neuen – natürlich für uns Blogger negativen Urteils – wurde ich auf eine Sache aufmerksam gemacht, über die ich mich vorher nicht informiert hatte…
[dropcap]W[/dropcap]ieder einmal hat es ein Urteil bezüglich der Verwendung von Bildern auf Blogs bzw. in den sozialen Medien gegeben. Und wieder einmal ist es – natürlich – gegen uns Blogger bzw. Webseitenbetreiber gerichtet, die Bilder anderer in ihre Seiten einbauen. Zum Beispiel als Artikelbild.
Aufmerksam wurde ich auf dieses Urteil über den Newsletter der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Und zwar hat ein Landgericht die Besitzerin einer Fahrschule abgemahnt, weil sie auf der Internetseite der Zeitung mit den 4 Buchstaben auf den Facebook Share-Button geklickt hatte.
Share-Button geklickt und Abgemahnt
Damit wurde – logischerweise – das zum entsprechenden Artikel gehörende Bild ebenfalls bei Facebook geteilt. Das schmeckte dem Fotografen nicht, da er bei den geteilten Posts nicht als Urheber genannt wurde. U. a. aus technischen Gründen wird die ©-Nennung beim Teilen der Artikel bei Facebook und Co nicht in die geteilten Posts weitergeleitet.
Dieses Urteil war Grund für mich, mich einmal bei Pixelio zu erkundigen, wie man den nun am besten Verfahren sollte, bei der Nutzung der Bilder aus der Datenbank. Zu meinem Entsetzen / Erstaunen gibt es diesbezüglich nur eine einzige, vernünftige Verhaltensweise: Raus mit den Bildern aus dem Blog oder der Webseite und die entsprechenden Artikel bei FB und Konsorten löschen und neu posten.
pixelio raus – pixabay rein
Denn die Lizenzen von pixelio gelten sämtlichst nicht für die sozialen Medien. Einzig und allein für die Webseite ist die Verwendung der Bilder zulässig.
Selbst das erweiterte Bearbeitungsrecht reicht nicht aus, das die Bilder anderswo geteilt und gepostet werden dürfen. Erst nach Rücksprache mit dem Rechteinhaber wäre das allenfalls möglich. Aber ob die ihr Okay geben würden ist – nach dem Beispiel des erwähnten Fotografen – mehr als fragwürdig.
Ich habe jetzt die beiden letzten Tage damit zugebracht, meine Artikel entsprechend zu ändern und die Posts auf den Fanpages bei Facebook zu löschen.
Als Ersatz für pixelio kann ich Euch pixabay empfehlen. Die Lizenzen dort umfassen auch die sozialen Communities. Und das noch, ohne das eine Namensnennung erfolgen muss.
Wer weiterhin die Fotos von Pixelio oder anderen Bilddatenbanken – außer Pixabay – nutzt, muss damit rechnen, daß ihn ein(e) möglicherweise abgemahnte(r) Leser(in) für den entstandenen Schaden (Bußgeld / Schadenersatz) in Regress nimmt.
Ich weiß, dass ich mich als Hobbyfotografin da leicht rede. Aber am Besten ist es immer noch, wenn man seine eigenen Fotos veröffentlicht.
LG
Sabienes
Wie schon erwähnt, ich würde auch gerne Fotografieren. Aber in Ermangelung des entsprechenden Equipments geht das leider (noch) nicht.
Ich habe mir im Netz jetzt ein Bilderset mit 1500 Bildern gekauft. Mit Lizenz, die Bilder auf meinen Websites kostenlos und ohne ©-Nennung.