Schreiben der ‚Gewerbeauskunft-Zentrale.de‘

Jeder der Selbständig ist oder auch nur ein Nebengewerbe betreibt, weiß, das viele Leute versuchen aus diesem Umstand Kapital zu schlagen.

Hauptsächlich über Einträge in irgendwelchen Auskunftsregistern oder Verzeichnissen wie den Gelben Seiten oder auch dem ganz ordinären Telefonbuch wird versucht, den hart arbeitenden Unternehmern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nun hat mich auch - mal wieder - eine dieser Maschen erreicht. Und die scheint so neu gar nicht zu sein. Denn bei meinen Recherchen war schon von Anzeigen aus dem Jahr 2011 die Rede.

Firmenbezeichnung macht skeptisch

Da ich weiß das es solche Verbrecher gibt bin ich von vornherein bei solchen Schreiben vorsichtig. Ich habe auch gleich überlegt, ob ich mein Nebengewerbe bei diesem Dienst angemeldet habe. Daran aber konnte ich mich nicht erinnern.

Als nächstes habe ich dann das Kleingedruckte gelesen. Denn so blauäugig zu glauben, das jemand etwas für umsonst macht, bin ich auch nicht. Und beim Studium der Geschäftsbedingungen stieß ich dann auch drauf, das man pro Monat 39,85 € + Mehrwertsteuer haben möchte. Für ein Jahr im Voraus soll man 478,20 Euro zzgl. Mwst zahlen. Macht für den Monat 47,42 € und für das Jahr 569,06 €.

Da das ganze über 2 Jahre läuft sind es über 1100 € für eine wie ich finde lächerliche Dienstleistung.

Das ich mich bei dieser Firma im Netz angemeldet hatte konnte ich auch nach einem Blick auf das Adressfeld ausschließen. Denn mit einer solchen Bezeichnung, wie sie dort stand, habe ich mich nirgendwo angemeldet und würde ich es auch nicht. Das steht so nicht einmal in der Gewerbeanmeldung drin.

Behördenähnliche Form verleitet zur Unterschrift

Bei meinen Recherchen bin ich unter anderem auf einen Beitrag vom NDR Nordmagazin aus Mecklenburg-Vorpommern gestoßen. Dort wurde Mitte Februar diesen Jahres von einem freischaffenden Bildhauer, Maler und Grafiker berichtet, der aufgrund der von öffentlichen Behörden bekannten äußerlichen und inneren Form des Schreibens davon ausging, das der Staat mal wieder etwas über seine Unternehmer in Erfahrung bringen wollte.

Zusätzlich zu der Aufmachung in ähnlicher Form scheint es die kostenfreie 0800'er Faxnummer zu sein, die Leute nicht argwöhnisch werden lässt.

Auf die Idee, das etwas kleiner gedruckte auf der rechten Seite neben seinen vorgegebenen Daten oder gar die AGB im Kleingedruckten auf der Rückseite des Schreibens zu lesen, ist er daher gar nicht erst gekommen.

Schreiben der 'Gewerbeauskunft-Zentrale.de'
Rechts neben den vorgegebenen Daten stehen kleingedruckt die Kosten für das Angebot

Denn dort steht zu lesen, das diese 'Dienstleistung' - die Firma nennt das ganze 'Marketingbeitrag' - 569,06 € pro Jahr kostet und die Aktualisierung und Berechnung einmal im Jahr erfolgt.

Allerdings stellt man seitens des 'Anbieters' auch klar, das das Angebot Behörden- und Kammerunabhängig sei.

Firma macht sich aus Gerichtsurteilen nichts

Das solche irreführenden und Wettbewerbswidrigen Angebote die entsprechenden Firmen auch vor Gericht bringen ist sicher das normalste der Welt. Doch in Düsseldorf denkt man trotz nachteiliger Urteile nicht im geringsten daran, das Geschäftgebahren aufzugeben. Wie man auf der Webseite der Servicezeit des WDR nachlesen kann, gibt man dort ganz freimütig zu, das man dann eben halt ein paar Passagen umformulieren muss. So wurde unter anderem aus dem vorherigen Namen 'Gewerbeauskunft-Zentrale' das heutige 'Gewerbeauskunft-Zentrale.de'. Statt der vormals angegebenen monatlichen Gebühren wird heute die Jahresgebühr genannt.

Im Filmbeitrag des NDR erfährt man aber auch, das eine Rechtsanwältin - die die Firma vertreten hat, ihr Mandat niedergelegt haben soll nachdem ihr die Verbraucherzentrale ihre Rechtsauffassung mitgeteilt hat.

Wer also wie ich und ein paar (zehn)tausende mehr solch ein Schrieb in seinem Briefkasten findet, macht mit ihm am besten das gleiche wie der Verbraucherschützer aus Mecklenburg-Vorpommern: Ab damit in den Schredder. Denn der Vertrag kostet nicht nur über eintausend Euro sauer verdienten Umsatzes, sondern er kann laut den AGB auch nur per eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Und das mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Doch wer denkt - wenn er denn die horrenden Unsummen ohne sie zu Hinterfragen oder zurückzufordern gezahlt hat - nach 20 Monaten daran, den Vertrag zu kündigen. Und das dann noch wie gefordert per Einschreiben?

Die wenigsten vermutlich.


2 Gedanken zu „Schreiben der ‚Gewerbeauskunft-Zentrale.de‘“

    • Dienstleistung kann man das nicht nennen. Deshalb habe ich es ja auch beim zweiten Mal mit “ geschrieben.

      Das einzige was da getan wird, ist, die Daten einmal zu veröffentlichen. Danach werden sie wahrscheinlich nie wieder angefasst!

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