Wer einen Blog oder eine Webseite betreibt und von daher auch auf Facebook vertreten ist, kann manchmal sicher vor Wut in die Tischkante beißen. Im Normalfall vergeht nicht ein Tag, an dem nicht wieder irgendwas bei Facebook oder von Facebook umgestellt, verändert, hingefügt oder gelöscht wird.
Wer auf der Höhe der Zeit bleiben will, um z. B. Abmahnungen soweit als möglich zu verhindern, kommt dabei aus dem rotieren nicht mehr heraus!
Nun hat das Landgericht Aschaffenburg mit Datum vom 19.08.11 und unter dem Aktenzeichen 2 HK O 54/11 entschieden, das auch für Fanpages auf Facebookgrundsätzlich eine Impressumspflicht besteht.
Das heißt nicht, das man nun sein komplettes Impressum auch auf den Fanpages stehen haben muss, aber ein entsprechender – jederzeit sichbarer – Link muss auf diesen Seiten angebracht werden.
Der perfekte Ort wäre also die Infobox auf der linken Seite der Pages.
Zu beachten ist dabei, das der Link nicht auf die Startseite der eigenen Webseite verlinkt, das reicht nach Ansicht der Richter nicht aus. Sondern der Link muss direkt auf das Impressum zeigen.
Ich bin zwar schon dabei, dem nachzukommen. Aber irgendwie schnalle ich einfach nicht, wie man den Link in die Info-Box bekommt. Wer also Hilfestellung geben kann, darf sich gerne bei mir melden 😉
Nähere Informationen findet ihr dazu auf der Webseite von Annette Schwindt und den Rechtsanwälten von spreerecht.de
Hi Markus, interessanter Artikel.
War mir bisher gar nicht bewusst. Werde das bei mir auch gleich mal umsetzen,
Ich denke viele schieben das Thema einfach so lange vor sich weg bis die ersten Abmahnungen anrollen. 😉
Hi André!
Ich habe jetzt sogar gelesen, das selbst der Link als solches auf das Impressum der eigentlichen Webseite nicht ausreicht. Es muss also wohl das komplette Impressum auf FB bereitgehalten werden!