Was wäre das Leben ohne Emotionen?
Um es mit den Worten Heinz Erhardts zu sagen:
… es wäre öd und blöd und Fad…
Aber nicht alles was dem Menschen in einem emotionalen Moment durch den Kopf geht sollte auch ausgesprochen werden. Das gilt nicht nur gegenüber Bediensteten des Staates, sondern auch allen anderen Menschen gegenüber. Vor allem auch dann, wenn der emotional Erregte genauso in der Öffentlichkeit steht wie jener dem der Ausspruch gilt.
Da spielt es auch gar keine Geige, ob der emotional erregte Mensch Mitarbeiter und / oder Fan des als wohl emotionalsten Fußballklubs der Bundesliga ist.
Norbert Dickel und sein BVB-Netradio-Kollege Boris Rupert bekommen es jetzt am eigenen Leib zu spüren, das nicht alles was in der ‚Erregung im Eifer des Gefechts‘ ausgesprochen wird auch kommentarlos hingenommen wird.
Als ‚Korinthenkacker‘ und Arschloch beledigten Sie ‚Live on Air‘ den FIFA-Referee Wolfgang Stark beim Auswärtsspiel des BVB in Leverkusen.
Und genauso wie eine solche Beleidigung gegenüber einem Beamten ins Geld geht, geht sie es jetzt für die beiden nach dem Affront gegenüber dem Angestellten des DFB. Denn der verurteilte beide zu einer Geldstrafe. BVB-Kultstar Dickel darf 2500 €, sein Radio-Kollege Rupert 1500 Euro an die DFB-Stiftung überweisen.
Zudem müssen beide bei 2 Spielen als Radio-Reporter pausieren.
Das das nicht von allen mit Verständnis aufgenommen wird, dürfte klar sein. Die Kommentare zum Mitschnitt auf Youtube sprechen Bände.
Natürlich kochen die Emotionen beim Fussball hoch. Und im gewissen Rahmen ist das ja auch in Ordnung. Aber jeder, der jetzt die Bestrafung der beiden kritisiert, sollte sich zum einen einmal die Vorbildfunktion vor allem Norbert Dickels ins Gedächtnis rufen.
Zum anderen sollte er einmal überlegen, was er fordern würde, würde jemand z. B. Jürgen ‚Kloppo‘ Klopp als Korinthenkacker betiteln. Er würde mit Sicherheit nicht Applaus klatschen käme der Beleidigende ohne (Geld)Strafe davon.
Und zum dritten: Die beiden sind mit den Beträgen in meinen Augen noch glimpflich davon gekommen. Wer auf der Straße eine Politesse oder einen Polizeibeamten als Korinthenkacker betitelt, geht sicher nicht mit einem Strafbefehl unter 3000 Euro nach Hause, wie ich denke.
Last not least: Wolfgang Stark ist auch in meinen Augen in der Tat ein Schiedsrichter, der durchaus komisch Pfeift und merkwürdige Entscheidungen trifft. Aber so schlecht wie in der Hinserie der letzten Saison sehe ich ihn diesesmal nicht. Diesen ‚Job‘ hat für mich jemand anderes übernommen. Leider fällt mir momentan der Name nicht ein 🙁
Wenn mir so ein Staatsdiener auf den Sack geht, frage ich einfach, „was kostet es mich, wenn ich Ars… zu ihnen sage?“
So hab ich es zu ihm gesagt, und er kann mir nichts.
Ich bin schon gespannt, ob der Pofalla auch was an eine Stiftung zahlen muss.
Hallo Matthias!
Ich möchte Dich ja ungern enttäuschen, aber da bist Du leider auf dem Holzweg!
Du könntest es ja mal probieren. Aber dann solltest Du nicht erwarten, das man Dir lediglich einen bloßen Betrag nennt.
Man wird Dir in dem Falle früher oder später eine Rechnung präsentieren.
Denn auch indirekte Beleidigungen können teuer werden. Da zitiere ich mal einen Artikel auf Welt online
Das kostet also ungefähr einen durchschnittlichen Bruttolohn. Dem Staat ist es – auch wenn man es nicht erwarten sollte – in solchen Fällen völlig egal, ob man ausspricht was man denkt, oder ob man es nur andeutet.
Somit gilt auch in solchen Fällen, was ich im Artikel geschrieben habe: Nicht alles was man denkt sollte man auch aussprechen.
Ich treffe keine Ausage, sondern stelle eine Frage. Das ist etwas anderes, als wenn ich sage: „am liebsten würde…“
Das Verfahren ist ohne Folgen erprobt.
Gut, dann ist es wohl doch was anderes.
Ich für meinen Teil würde es nicht ausprobieren, da mir das doch zu dünnes Eis ist / wäre. Zumal ich bislang auch keinen Grund gehabt hätte, einen Beamten oder ähnliche Berufsgruppen derart zu titulieren.
Hallo Matthias!
Ich scheine mit meiner Vermutung aber doch recht zu haben.
Du bist bei dem Versuch vermutlich an jemanden geraten, der sich ein entsprechend dickes Fell angelegt hatte. Oder die Person hatte einfach auf den folgenden Schreibkram keinen Bock.
Um das nämlich zumindest für mich zu klären, habe ich im jurathek-Forum nachgefragt.
Und dort heißt es, das es keinen Unterschied macht, ob es die ‚Darf ich fragen was es mich Kosten würde‘-Variante ist oder man mit der ‚Ich würde ja gerne … zu Ihnen sagen‘-Version seinen Frust abzubauen versucht. Eine Beleidigung nach §185 Strafgesetzbuch ist es in beiden Fällen.
Damit dürfte man somit beide Male entsprechend belangt werden, wenn man an den ‚richtigen‘ gerät!
Also ist Dein Versuch nicht im geringsten zur Nachahmung empfohlen!