Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Lange Zeit war es auf deutschen Internetseiten richtiggehend Mode, sich durch einen Link-Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Basis für diesen Haftungsausschluss, so waren viele der Meinung, wäre ein Urteil des Hamburger Landgerichts.

Und zwar das berühmt-berüchtigte Urteil mit dem Aktenzeichen 312 O 85/98 vom 12. Mai 1998.

So wie die meisten (und ich durchaus auch) dieses Urteil aber verstanden haben (wollen), ist es jedoch nie gefallen. Und auch wenn seine Verwendung im Impressum an sich keine direkte Abmahnung zur Folge haben muss – was nicht heißt, das die Verwendung nicht doch abgemahnt wird oder wurde -, so gibt es noch eine Steigerung dieses Haftungsausschlusses, der auf Webseiten gerne Verwendung findet.

Und der im Gegensatz zum 12. Mai-Urteil durchaus ins Geld gehen und richtig teuer werden kann.

Die Steigerung des Ausschlusses auf der vermeintlichen Basis des Hamburger Urteils ist der Satz

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Wer diese Formulierung und die weitergehenden Ausführungen dazu in seinem Impressum (noch) verwendet, sollte ihn so bald als möglich entfernen. Denn dieser Satz ist abmahnfähig da er gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht verstößt.

Diese Klausel wird, wie die Webseite Internetrecht-Rostock berichtet, durchaus von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Denn – so die Rechtsanwälte – man kann einem anderen nicht sein ihm zustehendes Recht beschneiden respektive absprechen, das darin besteht einen Anwalt einzuschalten um seine Ansprüche geltend zu machen. Zumal dem Geschädigten das Recht zustehen muss, zukünftige Wiederholungsfälle durch den Verursacher ausschließen zu können.

Da dieser Disclaimer – der also keinen Zweck erfüllt aber dafür das erreichen kann was man eigentlich mit ihm zu verhindern sucht – wie ich gestern feststellen durfte / musste, durchaus noch auf Webseiten Verwendung findet, wollte ich mit diesem Artikel noch einmal darauf hinweisen, das die Verwendung teuer werden kann.

Update: Da ich gerade auf XING nach einer besseren Alternative gefragt wurde, habe ich mal etwas gegoogelt. Dabei sind mir auf einigen Seiten identische Texte begegnet. Laut dem Impressum einer der Seiten wurde es durch einen auf das Internetrecht spezialisierten Anwalt auf rechtskonformität überprüft:

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Quelle: Modelleisenbahnverein „Friedrich List“ Leipzig e. V.

Update Mai 2013: Ein sehr interessanter Artikel von Dominik Horn über Formulierungen, die in einem Impressum Unsinnig oder gar schädlich sind

1 Gedanke zu „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

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