Lokführer-Streik: Entschädigung für Verspätung?

Langsam geht sicher auch dem verständnisvollsten und geduligsten Menschen das Verständnis aus im Hinblick auf die Lokführer-Streiks.

Bei uns hier im Norden sind ja unter anderem die Metronom-Eisenbahngesellschaft und die Nord-Ostsee-Bahn betroffen.

Und nicht wenigen stellt sich die Frage, fährt mein Zug oder fährt er nicht. Wer Besitzer einer Monatskarte ist, dem dürfte sich die Frage stellen, bekomme ich meine zusätzlichen Ausgaben für ein Deutsche Bahn-Ticket erstattet?

Nun! Wer sich fragt, ob sein (Metronom-)Zug fährt, den verweise ich an dieser Stelle mal an den twitter-Service des metronom, metronom4me. Oder an den Kundenservice der Eisenbahn-Gesellschaft: Tel.: 0581 97 164 164. Öffnungszeiten sind Montags – Freitags 7.30 h – 18.30 h. Per Mail ist die Gesellschaft natürlich auch zu erreichen:

Ob Besitzer von Monats- oder anderen Dauerkarten Schadenersatz für ihre zusätzlichen Ausgaben erhalten, kann ich für den metronom leider nicht beantworten. Die Kunden der Nord-Ostsee-Bahn werden durch ein Popup-Fenster beim Besuch der Webseite auf die Sachlage hingewiesen. Und die schaut wie folgt aus:

Sollten Sie von den Streiks betroffen sein, greifen die generellen Erstattungsrichtlinien. Wenden Sie sich in dem Fall bitte ebenfalls an unseren Kundenservice.

Für betroffene Kunden im Bereich des HVV habe ich in Erfahrung bringen können, das der Hamburger Verkehrsverbund bei Verspätungen der Züge von mindestens mehr als 20 Minuten eine Geld-Zurück-Garantie gibt.

Die Frage ist hier nur: gilt es als Verspätung, wenn man einen anderen als den geplanten Zug nehmen muss, weil der auserkorene nicht fährt? Denn dann wären jetzt ja alle Züge derer, die eigentlich die Zugverbindungen der angesprochenen Bahnunternehmen in Anspruch nehmen würden, als verspätet zu betrachten.

Laut Hamburger Abendblatt können betroffene Schleswig-Holsteiner hoffen ihr Geld wieder zu sehen, wenn sie sich entweder hier oder per Telefon unter 01805-710707 bei der LVS melden und eine Entschädigung beantragen. Natürlich muss die Fahrkarte vorgelegt werden.

Wer im Gebiet des HVV wohnt, der wendet sich dafür entweder an das HVV-Service-Personal unter 040/32 88 48 49, oder besucht die Webseite des HVV

Update 21.04.2011: Wie es aussieht, gibt es von der metronom Eisenbahngesellschaft aufgrund des Lokführer-Streiks keine Erstattung für extra zu kaufende Tickets für Züge der Deutschen Bahn geben.

Wie heute in unserer regionalen Zeitung zu lesen war, sieht die Eisenbahn-Gesellschaft diesen Streik als höhere Gewalt an, weswegen sie sich nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sieht.

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