paypal, oder wie ein Global-Player Existenzen bedroht

Manchmal lohnt es sich ja tatsächlich, auch die regionalen Programme der ARD zu schauen.

Diesmal genauer gesagt den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Der hatte heute sein Magazin ‚Umschau‘ im Programm.

Und ein Thema war ‚Ärger mit Internet-Bezahlsystem‘.

Gemeint ist damit der Global-Player paypal.

Denn der nimmt sich das Recht heraus, Gelder die vom Käufer zum Verkäufer fließen für schlappe 180 Tage einzufrieren. Und wer rechnen kann, wird jetzt feststellen, das das ein halbes Jahr ist.

Die Frechheit dabei ist, das es paypal nicht einmal ansatzweise kratzt, das der Käufer in Ordnung ist. Der Transfer braucht nicht einmal vom Verkäufer in irgendeiner Art und Weise als Betrug oder ähnlichem gemeldet zu werden.

Wenn man bei paypal der Meinung ist, da könnte was nicht stimmen, wird der Betrag vor dem Zugriff des Verkäufers geschützt. Und da das nicht nur Privatleute betrifft und nicht nur bei kleinen Beträgen der Fall ist, können mit dieser Maßnahme Existenzen in die Pleite schlittern.

Es sei denn, derjenige, dem das Geld zusteht, hat soviel davon auf der Hohen Kante, das es ihn nicht ansatzweise etwas ausmacht, das er auf das Geld für 6 Monate keinen Zugriff hat.

Der Film zeigte gewerbliche und private Kunden. Einer der gewerblich via paypal seinen Zahlungsverkehr abwickelt(e), hatte ein Guthaben von über zweieinhalbtausend Euro auf seinem paypal-Konto, und -wie erwähnt – keinen Zugriff darauf.

Da er ein Internet-Portal betreibt, was deshalb zur Zeit ruht, kann das bei seinen Kunden natürlich die Vermutung auslösen, da kassiert einer nur, leistet (verschickt) aber nicht(s).

Wer nun der Meinung ist, dann klage ich halt, dem rät ein im Film gezeigter Rechtsanwalt, sich das genauestens zu überlegen. Denn Gerichtsstand ist England / Wales.

Und das bedeutet: wegen anderer Gesetze muss vor Ort ein weiterer Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Was – wie man sich denken kann – nicht für lau zu machen ist.

Der absolute Knaller aber ist, das nicht paypal nachweisen muss, zu Unrecht die Beträge eingefroren zu haben. Nein, der Kunde muss mit Kopien von Stromrechnungen und weiteren persönlichen Papieren seine Identität und auch seine Zahlungsfähigkeiten nachweisen.

Daher sollte man sich – als Fazit des Films – überlegen, ob man nicht besser via Rechnung bezahlt oder bezahlen lässt.

PS: Auf einer Business-Plattform, auf der ich diesen Sachverhalt kurz vor dem verfassen dieses Posts veröffentlicht habe, hat sich vor wenigen Minuten die erste betroffene gemeldet.

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